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ROBERT BUCHHOLZ
Tischlermeister

Servicehotline: 0800 55 25 552

PRORENO-TV ... von uns für Sie gebaut
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Qualität aus Meisterhand - doppelt hält besser
das Meisterstück unseres Meisters ROBERT BUCHHOLZ


SIDEBOARD STEHEND

Das Möbelstück besteht aus zwei Teilen.
Linke Seite: auf der linken Seite steht ein schwalbengezinkter Korpus. Die Einlegeböden sind in weiß gehalten und bieten viel Stauraum. Der Korpus ist mit einer elektronischen Verriegelung bestückt, die mittels einer Fernbedienun g geöffnet werden kann. Die Front ist mit Nussbaum furniert (querfurniert). Die Abstützung des Korpus erfolgt mit einer verchromten Metallhülse, die auf einem separaten Sockel befestigt ist.
Rechte Seite: auf der rechten Seite sind drei Korpen übereinander versetzt angeordnet. Die Abstützung der Korpora erfolgt ebenfalls mit verchromten Metallhülsen. Die Schubkästen sind mit Kulissenauszügen versehen. Die aus querfurniertem Nussbaum gefertigten Schubkastenblenden verdecken die G riffmulden der Korpora. Die mittlere Schubkastenblende ist weiß lackiert. D ie farblichen Kontraste verleihen dem Sideboard ein ansprechendes Aussehen.

Hallo liebe Kunden, Interessenten, Bewunderer, Mitarbeiter, Kollegen, Partner, Freunde und Familie und, und ...

>>> 25 Jahre PRORENO <<<

JUBILÄUMSWOCHE vom 11.11.2015 bis 14.11.2015

unter dem Motto ===>

"gutes erhalten und neu gestalten".

Unser junges, innovatives Team mit der Erfahrung der Alten packt es an
damit es nicht nur gut, sondern besser wird .

Proreno, Tischlerei Peter Meißner machts möglich, wir setzen Ihre Träume und Pläne um.

Vereinbaren Sie einen Termin über unsere Infohotline: 0800 5525552


Wir bieten die 0 % - Finanzierung: saubere Arbeit, klare Raten, 0 % Zinsen.

Unsere Aktion " Kunden werben Kunden " verspricht wieder tolle Präsente oder Gutscheine.

Unsere Aktion " Darfs ein bißchen mehr sein " versorgt mit kleinen Extraleistungen über den Auftrag hinaus.

Wir garantieren wieder besonders hohe Qualität und zügige Auftragsabwicklung.
             

Bildershow KOMANDOR - Bildershow MACRAL


Von uns für Sie gebaut - Sony Pictures/Blu Ray Säule
bei SATURN im GESUNDBRUNNEN-CENTER

  
  


Von uns für Sie gebaut - HAPPY SUSHI - Boxhagener Str. 44

Boxhagener Str.44


Von uns für Sie gebaut - die Spielewelt in der 3.Etage
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3.Etage neben dem Fahrstuhl.




Von uns gebaut - der NIKON-Tresen bei SATURN im EUROPA-CENTER
direkt neben dem Info-Stand am Eingang




Handwerkerrechnungen absetzen - Steuern sparen!
Ab Januar 2009 erstattet das Finanzamt bis zu 1200 Euro

Seit dem 1. Januar 2006 können die Kosten für Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden. Das Finanzamt erstattet ab Januar 2009 statt bisher 600 Euro jetzt sogar 1.200 Euro!
Auftraggeber erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Wer ist berechtigt?

Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, die in ihrem Privathaushalt in Deutschland oder einem anderen EU- oder EWR-Staat anfallen, ebenso Eigentümer von selbstgenutzten Eigentumswohnungen für das Gemeinschaftseigentum.

Welche Voraussetzungen gelten für die Absetzbarkeit?

Der Nachweis der Kosten erfolgt durch Vorlage der Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Anhand der Angaben in der Rechnung muss der Anteil der Arbeitskosten gesondert ermittelt werden können. Materialkosten sind ausgeschlossen. Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt, dabei ist ihr gesonderter Ausweis nicht erforderlich. Erforderlich ist auch die Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Handwerksbetriebes. Bei Zahlung per Einzugsermächtigung, Online-Banking, Verrechnungsscheck oder ec-Verfahren dient der Kontoauszug als Nachweis. Barzahlung ist nicht begünstigt. Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 genügt es, die Belege auf zubewahren, eine Einreichung beim Finanzamt ist nicht mehr notwendig.

Wann ist der Abzug ausgeschlossen?

Ein Abzug ist nicht möglich, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.

Wie berechnet sich der Abzugsbetrag?

Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag sind die Arbeits- und Fahrtkosten. Diese können bis zu max. 6.000 Euro genutzt werden: 20 % dieser Kosten können abgezogen werden, d. h. maximal l.200 Euro. Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden. Vorteil: Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Wohnungsreinigung) können ebenfalls mit max. 600 Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Wenn also Dienstleistende und Handwerker in Anspruch genommen werden, gibt es vom Finanzamt bis zu 1.800 Euro im Jahr zurück!

Hier ein Beispiel:

Ein Kunde beauftragt einen Tischler mit Renovierungsarbeiten in der Wohnung.
Der Tischler rechnet Arbeitsleistungen i.H.v.  2.000 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer  i.H.v. 380 Euro und Material  i.H.v. 1000 Euro zzgl. 190 Euro Umsatzsteuer ab.

Berechnungsgrundlage für die Steuerermäßigung des Kunden sind die Arbeitskosten zzgl. Umsatzsteuer, d.h. 2380 Euro. Die Materialkosten i.H.v. 500 Euro zzgl. der hierauf anfallenden 95 Euro Umsatzsteuer werden nicht berücksichtigt.

Die vom Kunden zu zahlende Einkommen- oder Lohnsteuer ermäßigt sich um 20 % von 2.380 Euro, d. h. um 476 Euro.


KOMANDOR - Einbaumöbel nach Ihren Wünschen